Allgemeine Informationen
Modulare Ausbildungsform
Das Bildungsprogramm von Paramed ist modular aufgebaut und mit verschiedenen anderen Aus- und Weiterbildungen beliebig kombinierbar. Das moderne, modulare System bietet zahlreiche Vorzüge: Weitgehend freie Einteilung des Studiums, eine grosse Vielfalt an fachspezifischen Modulen sowie Gestaltungsspielraum in der zeitlichen Abfolge der Ausbildung.
Anrechnung fremder Lernleistung - AfL/AbeB
Die Anrechnung fremder Lernleistungen gehört zu den Grundprinzipien des Baukastensystems. Sie geschieht in der Regel aufgrund der Prüfung von Dokumenten.
Bei dieser Prüfung geht es darum, die eingereichten Dokumente sorgfältig mit den Zielen, Inhalten, der Dauer und den Handlungskompetenzen des zur Diskussion stehenden Kurses der Paramed zu vergleichen, um zu einer Gesamtbeurteilung zu kommen. Es geht mit anderen Worten um eine Gleichwertigkeitsprüfung.
Folgende Dokumente werden geprüft:
- Ein Zertifikat (Diplom, Ausweis usw.), welches belegt, dass Sie den fraglichen Kurs besucht und erfolgreich abgeschlossen haben.
- Angaben zu den Zielen, Inhalten, zur Dauer und der Handlungskompetenz des Kurses.
- Arbeitszeugnisse oder vergleichbare Bestätigungen, welche darüber Auskunft geben, dass die zur Diskussion stehende Kompetenz bereits in der Praxis unter Beweis gestellt worden ist.
- evtl. Unterlagen der Bildungsinstitution
Ablauf des Verfahrens
Einreichen der Dokumente
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Inhalte der angestrebten Ausbildung. Falls Sie auf Grund Ihrer Vorbildung bereits Ressourcen erlangt haben, welche Bestandteile aus dem Lehrgang möglicherweise gleichwertig sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.
- Sammeln Sie die notwendigen Dokumente resp. Nachweise und reichen Sie die entsprechenden Kopien bei der Paramed Akademie ein. Bei Unsicherheiten vereinbaren Sie einen Termin für eine Standortbestimmung.
Beurteilung
In die Beurteilung fliessen die Richtlinien zur Gleichwertigkeit der OdA AM und des EMR mit ein. Wir sichten und beurteilen die von Ihnen eingereichten Dokumente und bringen diese Kompetenzen / Qualifikationen in Beziehung zu den Anforderungen der jeweiligen Bestandteile des Lehr-/Bildungsganges.
Die Dokumente werden nach den folgenden Kriterien betrachtet:
- Vollständigkeit
- Quantität: es besteht ein Bedarf von 80% Übereinstimmung
- Aktualität: das, was Sie heute wissen und/oder können
- Inhalte: es besteht ein Bedarf von 80% Übereinstimmung
- Qualität: Ausbildungsqualität der Institution
- Richtlinien OdA's oder/und EMR
Diese Sichtung ergibt einen Überblick Ihrer Kompetenzen und Qualifikationen und dient als Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anrechnung.
Entscheidung
Bei Erfüllung wird Ihnen eine Befreiung vom jeweiligen Kurs gewährt. Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei Nichterfüllung wird der Antrag schriftlich mit Begründung abgelehnt.
Bei Unklarheiten werden Sie von der Paramed kontaktiert, um weitere Abklärungen einzuleiten, wie z.B.:
- Unterlagen der Institution einholen und an die Schulleitung schicken
- Gespräch mit der Schulleitung
- Kompetenznachweis erbringen; Prüfung absolvieren oder andere Auflagen erfüllen
Gebühren
Die Kosten für die Überprüfung des Antrages, erste Sichtung der Dokumentation und Administration, sowie die Durchführung einer evtl. Standortbestimmung und belaufen sich auf CHF 100.- pro Kurs und werden mit separater Rechnung verrechnet.
Die Bearbeitungskosten beinhalten:
- Überprüfung des Antrages
- Sichtung der Dokumentation
- Administration
- evtl. Lernkontrolle
- Korrektorat
Anmerkungen
Nach Vertragsabschluss werden keine Anrechnung fremder Lernleistungen mehr angenommen, welche vor Vertragsabschluss abgeschlossen wurden.
- Es werden keine Informationen ohne Ihre Zustimmung eingeholt.
- Stellen Sie den Antrag (oder Anträge) mit Hilfe unseres Formulars oder via Berater/in
- Im Falle einer Anrechnung wird Ihnen der Preis des Kurses vom Gesamtbetrag abgezogen.
Der Gesuchsteller kann gegen das Ergebnis der Überprüfung keinen Rekurs einlegen.
Gängige Berufe, die AFL erhalten (Auswahl)
Die geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten sinngemäss immer für beide Geschlechter.
- Drogistin EFZ/HF
- Apothekerin
- Pharmaassistentin
- Pflegefachfrau FH/HF
- OP-Fachfrau
- Rettungssanitäter
- Physiotherapeut
- MPA
- Hebamme
- Osteopathen
- Chiropraktiker
- Therapeuten/innen
- Podologin HF
- Logopädin
- FAGE
- Ärzte
Liste nicht abschliessend!
Anrechnungen sind von den jeweiligen OdA’s berufsgruppenspezifisch vordefiniert.
Lernpraxis
In der Lernpraxis werden erworbene Kompetenzen vertieft, aufgearbeitet und Mitstudierenden weitervermittelt. Lernpraxis besteht aus dem Besuch von Vorträgen, Kursen und dem selbstständigen Informieren über und Bearbeiten von fachlichen Themen. Studierende übernehmen so die Verantwortung über das eigene Lernen und führen ein Lerntagebuch, das von der Lernpraxisverantwortlichen eingesehen und visiert wird. In den Bildungsgängen der hfnh ist das Erfüllen einer bestimmten Anzahl Stunden Lernpraxis Pflicht.
Lerntransfer/Praktikum
Einzigartig bei Paramed sind die eigenen Praktikumsplätze und die Vermittlung von externen Plätzen, die wir dank einem grossen Beziehungsnetz zur Verfügung haben. Praktika sind ein wichtiger Baustein in der Ausbildung. Bei der Arbeit mit Patienten lernt der zukünftige Therapeut das breite Spektrum der Naturheilkunde in der Praxis anzuwenden. Er lernt das Individuum Mensch von der psychischen und physischen Seite kennen und macht dabei eine persönliche Entwicklung durch, die ihn prägen wird.
Für Akupunkteure bieten wir die Möglichkeit, ein Praktikum in China oder Vietnam zu absolvieren.
Subjektfinanzierung
Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden ab Januar 2018 vom Bund finanziell unterstützt. Dies wurde vom Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet.
Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengefasst. Ausführlichere Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Wer kann Bundesbeiträge beantragen?
- alle Absolvierenden, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische
Prüfung ablegen, können Bundesbeiträge beantragen.
- Voraussetzung ist, dass die Kurse nach dem 1. Januar 2017 begonnen
haben, auf der Meldeliste des Bundes stehen und nicht bereits kantonal
subventioniert wurden. (Die Ausbildungen respektive vorbereitenden Kurse
eine eidgenössische Prüfung der Paramed Akademie sind auf der Melde-
liste des Bundes registriert).
Unter welchen Voraussetzungen können Bundesbeiträge beantragt werden?
- Der Bund leistet nur einen Beitrag an Kursgebühren, die den Absol-
vierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an den Kursanbieter
bezahlt wurden (Rechnungen aufbewahren!)
- Die eidgenössische Prüfung muss zwingend absolviert werden. Jedoch
gilt der Anspruch auf Unterstützung auch dann, wenn die Prüfung
nicht bestanden wurde.
- Absolvierende müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Wann können Bundesbeiträge beantragt werden?
- Absolvierende beantragen Bundesbeiträge selbst, in der Regel NACH
Absolvieren der eidgenössischen Prüfungen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Antrag auf Teilbeträge vor
Absolvierung der eidgenössischen Prüfung möglich. (siehe Home-
page SBFI)
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
- 50% der anrechenbaren Kursgebühren werden vom Bund rückerstattet
bis zu einer Obergrenze, welche der Bund mit CHF 10‘500.-
festgelegt hat.
- Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere
Kurse/Module besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis
zur Obergrenze kumuliert werden.