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12.12.2024

Medizinischer Masseur EFA

(Methodengruppe Nr. 118)

Der Medizinische Masseur mit eidgenössischem Fachausweis (MM mit EFA) ist Fachperson des physikalisch-medizinischen Bereichs, der sich mit der manuellen und apparativen Gewebemobilisation befasst, eines physikalischen, naturwissenschaftlich abgestützten Behandlungsverfahrens, das lokal, reflektorisch und generalisiert auf die verschiedenen Gewebe, Organe und Systeme des menschlichen Körpers einwirkt. 

Der Medizinische Masseur bedient sich vor allem sogenannter passiver Anwendungen und Techniken, die geeignet sind, abnorme und pathologische Zustände, wie z.B. Schmerzen, Fehlhaltungen und Verspannungen abzubauen, zu beseitigen oder ihnen zuvor zu kommen und dadurch die normalen, erwünschten Bewegungsfunktionen 
zurückzugewinnen, zu erhalten und zu fördern. Da eine Bewegung (aktive Phase) immer von einer Ruhehaltung (passive Phase) ausgeht und wieder in der Ruhephase endet, beeinflusst eine veränderte, fehlerhafte und krankhafte Ruhephase zwangsläufig die aktive Bewegungsphase; stört, beschränkt oder verunmöglicht sie. Daraus leitet sich auch die Abgrenzung der erforderlichen, unterschiedlichen, physikalischen Behandlungsleistungen ab. Die ruhende Bewegungsphase ist die Domäne des Medizinischen Masseurs. Er wendet zur Hauptsache die klassische Massage, die Bindegewebsmassage, die Reflexzonenmassage, die manuelle Lymphdrainage an, sowie Thermo-, Hydro-, Balneo und Elektrotherapien. 

Der Medizinische Masseur leistet seinen Beitrag in allen Bereichen der Behandlungskette: Prävention, Therapie und Rehabilitation. Seine Leistungen werden von Gesunden und von Patienten, die an den Folgen von Krankheiten, Unfällen und angeborenen Einschränkungen des Bewegungsapparats leiden, oder dessen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit verbessern wollen, in Anspruch genommen. Die Klienten/Patienten entstammen allen Altersstufen und verschiedenen soziokulturellen Umfeldern. Der Beruf des Medizinischen Masseurs hat sich als eigenständiges Fachgebiet etabliert. Es stellt sich in den Dienst der effizienten Intervention bei Störungen des Bewegungsapparates, die mit den Mitteln der Medizinischen Massage alleine zu leisten sind, oder im fachlichen Verbund, um optimale Voraussetzungen für weitere, notwendige Behandlungsschritte zu gewährleisten; immer unter der Bedingung, dass sie nicht die den Medizinal-personen oder den anderen Medizinalberufen vorbehaltene Tätigkeit betrifft. Der Medizinische Masseur arbeitet in seinem Kompetenzbereich gemäss direktem Auftrag des Klienten/Patienten oder gemäss Anordnung und/oder Zuweisung 
Dritter. Er übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung aus.“