TEN - Traditionelle Europäische Medizin, Lehrgang mit Eidg. Diplom
Die Ausbildung zur Naturheilpraktikerin, zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom führt über sieben Modulabschlüsse zur Höheren Fachprüfung. Die Ausbildung umfasst die Module M1 bis M6 mit den entsprechenden Abschlüssen und dem Diplomabschluss der Paramed Akademie.
Damit kann das Zertifikat OdA AM bei der OdA AM beantragt werden. Das Modul M7 umfasst eine mentorierte Praxistätigkeit über mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit. Ein erfolgreiches Absolvieren dieser Module ist Voraussetzung zur Zulassung zur Höheren Fachprüfung.
Die Modulabschlüsse können an akkreditierten Bildungsinstituten oder via Gleichwertigkeitsverfahren erworben werden.
Zulassung zur Höheren Fachprüfung
Für eine Zulassung zur Höheren Fachprüfung benötigen Sie die Abschlüsse folgender Module:
- M1 - Medizinische Grundausbildung
- M2 - Fachrichtung (TCM oder TEN)
- M3 - Gesundheit und Ethik
- M4 - Arbeit als Therapeut
- M5 - Betrieb führen und managen
- M6 - Praktische Ausbildung
- M7 - Berufspraxis unter Mentorat
und müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Nachweis Abschluss der Sekundarstufe II (Eidg. Berufsattest, Eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität) oder eines gleichwertigen Abschlusses.
- Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufspraxis in der entsprechenden Fachrichtung.
- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen.
- Mindestalter von 25 Jahren
- Abgabe der Fallstudie in korrekter Form.
- Auszug Zentralstrafregister, ohne Eintrag, welcher mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.
Anrechnung fremder Lernleistung
Studierende, welche bereits eine medizinische oder therapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, können die Anerkennung fremder Lernleistungen (AFL) vor Beginn der Ausbildung beantragen. Dazu ist eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Der Antragssteller muss mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen) den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen erbringen.
Die vorgelegten Dokumente werden nach folgenden Kriterien geprüft:
- Vollständigkeit
- Authentizität
- Aktualität / Kompetenzen
- Eignung / Qualifikation / Prüfung
- Qualität des Anbieters
- Richtlinien der OdA's und/oder der Registrierungsstellen