Nächster
Infoabend
21.03.2024

Allgemeine Informationen

Modulare Ausbildungsform

Das Bildungsprogramm von Paramed ist modular aufgebaut und mit verschiedenen anderen Aus- und Weiterbildungen beliebig kombinierbar. Das moderne, modulare System bietet zahlreiche Vorzüge: Weitgehend freie Einteilung des Studiums, eine grosse Vielfalt an fachspezifischen Modulen sowie Gestaltungsspielraum in der zeitlichen Abfolge der Ausbildung. 

 

Anrechnung fremder Lernleistung

Die Anrechnung fremder Lernleistungen ermöglicht erfahrenen Therapeuten und Absolventen von Gesundheitsberufen eine verkürzte Ausbildung. Sie gehört zu den Grundprinzipien des Baukastensystems. Sie geschieht in der Regel aufgrund der Prüfung von Dokumenten. Ziel dieser Prüfung ist ein Urteil darüber, ob die in früheren Lernleistungen erworbenen Kompetenzen denjenigen des zur Diskussion stehenden Fachs/Moduls entsprechen. Es handelt sich dabei um eine Gleichwertigkeitsüberprüfung.

Lernpraxis

In der Lernpraxis werden erworbene Kompetenzen vertieft, aufgearbeitet und Mitstudierenden weitervermittelt. Lernpraxis besteht aus dem Besuch von Vorträgen, Kursen und dem selbstständigen Informieren über und Bearbeiten von fachlichen Themen. Studierende übernehmen so die Verantwortung über das eigene Lernen und führen ein Lerntagebuch, das von der Lernpraxisverantwortlichen eingesehen und visiert wird. In den Bildungsgängen der hfnh ist das Erfüllen einer bestimmten Anzahl Stunden Lernpraxis Pflicht.

 

Lerntransfer/Praktikum

Einzigartig bei Paramed sind die eigenen Praktikumsplätze und die Vermittlung von externen Plätzen, die wir dank einem grossen Beziehungsnetz zur Verfügung haben. Praktika sind ein wichtiger Baustein in der Ausbildung. Bei der Arbeit mit Patienten lernt der zukünftige Therapeut das breite Spektrum der Naturheilkunde in der Praxis anzuwenden. Er lernt das Individuum Mensch von der psychischen und physischen Seite kennen und macht dabei eine persönliche Entwicklung durch, die ihn prägen wird. 

Für Akupunkteure bieten wir die Möglichkeit, ein Praktikum in China oder Vietnam zu absolvieren. 

Subjektfinanzierung

Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen


Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden ab Januar 2018 vom Bund finanziell unterstützt. Dies wurde vom Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet.

Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengefasst. Ausführlichere Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Wer kann Bundesbeiträge beantragen?

-        alle Absolvierenden, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische 
         Prüfung ablegen, können Bundesbeiträge beantragen.

-        Voraussetzung ist, dass die Kurse nach dem 1. Januar 2017 begonnen 
         haben, auf der Meldeliste des Bundes stehen und nicht bereits kantonal
         subventioniert wurden. (Die Ausbildungen respektive vorbereitenden Kurse 
         eine eidgenössische Prüfung der Paramed Akademie sind auf der Melde-
         liste des Bundes registriert).

Unter welchen Voraussetzungen können Bundesbeiträge beantragt werden?

-        Der Bund leistet nur einen Beitrag an Kursgebühren, die den Absol-
         vierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an den Kursanbieter
         bezahlt wurden (Rechnungen aufbewahren!)

-        Die eidgenössische Prüfung muss zwingend absolviert werden. Jedoch
         gilt der Anspruch auf Unterstützung auch dann, wenn die Prüfung
         nicht bestanden wurde.

-        Absolvierende müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Wann können Bundesbeiträge beantragt werden?

-        Absolvierende beantragen Bundesbeiträge selbst, in der Regel NACH 
         Absolvieren der eidgenössischen Prüfungen.

-        Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Antrag auf Teilbeträge vor
         Absolvierung der eidgenössischen Prüfung möglich. (siehe Home-
         page SBFI)

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

-        50% der anrechenbaren Kursgebühren werden vom Bund rückerstattet
         bis zu einer Obergrenze, welche der Bund mit CHF 10‘500.- 
         festgelegt hat.

-        Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere 
         Kurse/Module besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis
         zur Obergrenze kumuliert werden.